Herr Rechtsanwalt Holz - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Herr Holz

Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht
und sein Team

Baurecht

Bauvorhaben können aus verschiedenen Gründen für alle Beteiligten problematisch werden. Der Bauherr (zum Beispiel eine Privatperson, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes oder eine GmbH) kann bei der Planung und Genehmigung des Bauvorhabens auf Schwierigkeiten stoßen oder nach der Genehmigung des Bauvorhabens bei der Ausführung der Bauleistungen Mängel feststellen, die zu beseitigen sind und zu einer Verzögerung der Fertigstellung des Bauvorhabens führen können. Abgesehen von der Auseinandersetzung um die Genehmigungsfähigkeit und/oder um die Mängel sind mit der Verzögerung der Fertigstellung oft auch weitere finanzielle Schäden verbunden, die zunächst gar nicht offensichtlich sind.

Auch bei einem Vertrag über eine erst noch zu errichtende oder schon errichtete Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht an einer Wohnung können durch das Zusammenspiel von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum und das sowohl auf eine Eigentumswohnung als auch auf ein Erbbaurecht an einer Wohnung anzuwendende Wohnungseigentumsgesetz eine Vielzahl von Problemen auf den Erwerber zukommen. Besondere Probleme ergeben sich häufig aus/bei

  • den Angaben in dem Vertrag zu den Bauleistungen, die die Baufirma (das kann ein Bauträger oder Generalübernehmer oder Generalunternehmer oder Subunternehmer sein) auszuführen hat,
  • der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Bauleistungen und
  • den Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Einnahmen aus der Wohnung oder aus dem Erbbaurecht.

Die Baufirma ist an einer möglichst schnellen Abnahme durch den Bauherrn interessiert, um sowohl die Gewährleistungsfrist in Gang zu setzen als auch für die fertiggestellten Bauleistungen eine Schlußrechnung stellen zu können. Dabei kommt es häufig zu einer Auseinandersetzung um die Qualität der Bauleistungen, um das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen, um zurückgehaltene Zahlungen, um die Berechtigung und die Kosten von Ersatzmaßnahmen und um Sicherheiten bzw. die Auszahlung einer Sicherheitsleistung.

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