Kosten
Kosten
Das Rechtsanwaltshonorar und die Gerichtskosten eines eventuellen Prozesses richten sich nach dem
sogenannten "Streitwert". Der Streitwert entspricht normalerweise Ihrem finanziellen Schaden, da
dieser gegen die Banken und Sparkassen geltend gemacht werden wird.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder hatten, die im Zeitpunkt der Kapitalanlage
bestand und vor nicht mehr als 2 Jahren beendet wurde, dürfte Ihre Rechtsschutzversicherung das
Rechtsanwaltshonorar und die Gerichtskosten eines eventuellen Prozesses tragen. Ein Kostenrisiko
entfiele damit.
Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und über ein geringes oder gar kein
Einkommen verfügen, haben Sie eventuell einen Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Bei der Bewilligung
von Prozeßkostenhilfe werden das Rechtsanwaltshonorar und die Gerichtskosten vom Staat getragen.
Ob dies für Sie in Betracht kommt, werde ich gerne für Sie prüfen. Hierfür schicke ich Ihnen auf
Anforderung ein Formular für die Prozeßkostenhilfe zu.
Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und sollte für Sie eine Prozeßkostenhilfe nicht in Betracht kommen, werde ich Ihnen auf Nachfrage das voraussichtliche Rechtsanwaltshonorar und die Gerichtskosten mitteilen. Für die Erstberatung kann ein Pauschalbetrag für das
Rechtsanwaltshonorar vereinbart werden.
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