Rothstein und Holz - Rechtsanwälte
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Schadensersatzansprüche gegen die IKB AG

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Mittelstandsbank IKB AG Anfang Juli 2010 wegen einer Kursmanipulation zu einer Bewährungsstrafe.

Das Landgericht ist der Ansicht, der Vorstandsvorsitzende habe die finanzielle Lage der IKB AG mit einer Presseerklärung im Juli 2007 bewußt beschönigt, obwohl zum damaligen Zeitpunkt die IKB AG wegen der Finanzkrise bereits unter Druck war. Folge der Presseerklärung sei gewesen, daß der Kurs der IKB AG gegen den Markt stieg und Anleger sowohl durch die Pressemitteilung als auch durch den steigenden Aktienkurs zu einer Investition in die Akte der IKB AG verleitet worden seien.

Mit dem Urteil des Landgerichtes Düsseldorf steigen die Chancen von Anlegern, einen Schadensersatz gegen die IKB AG durchzusetzen, erheblich. Dies gilt zum einen für Anleger, die durch die damaligen Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der IKB AG zu einer Investition in die Aktien der IKB AG verleitet wurden, und zum anderen für Anleger, die wegen der damaligen Äußerungen bereits vorhandene Aktien der IKB AG weiterhin hielten.

Lassen Sie sich die Möglichkeit, Ihren durch die unzutreffende Pressemitteilung verursachten finanziellen Schaden ersetzt zu kommen, nicht entgehen!

Für eine Prüfung im Rahmen einer Erstberatung, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die IKB AG haben, und für einen Prozeß steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Harald Holz als Ansprechpartner in unserer Kanzlei zur Verfügung. Für eine Erstberatung kann ein Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen vereinbart werden oder die Erstberatung kann nach Zusendung der Ihnen vorliegenden Unterlagen und Informationen schriftlich erfolgen.

Wir bitten Sie, zur Vorbereitung der Erstberatung auch den Fragebogen auszufüllen und zu dem Besprechungstermin mitzubringen oder und zusammen mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen zuzuschicken.