Angreifen/Anfechten eines Testamentes
Testamente, die ohne Unterstützung eines Anwaltes oder Notars errichtet werden, sind häufig unklar oder unvollständig. Solche Testamente müssen dann ausgelegt werden. Abgesehen von einem Pflichtteilsanspruch (wenn Sie mit einem Testament von dem Erbe ausgeschlossen wurden) kommt dann auch ein Anteil an dem Erbe für Sie in Betracht, der das Doppelte des Pflichtteils ausmacht.
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, das Testament anzufechten: möglicherweise vermuten Sie, daß Ihr/e Mutter/Vater bei Abfassen des Testamentes testierunfähig war oder daß Ihr/e Stiefvater/Stiefmutter das Testament beeinflußte. Bei einer Anfechtung sind aber die in Betracht kommenden Anfechtungsgründe und die Frist/en für die Anfechtung zu beachten.
Wußten Sie zum Beispiel, daß ein sogenanntes "Geliebtentestament" grundsätzlich gültig ist, wenn nicht konkrete, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes festgelegte, Tatsachen vorliegen, die ein solches "Geliebtentestament" unwirksam machen?
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie die Möglichkeit haben, aus einem Testament einen Anspruch oder zusätzliche Ansprüche geltend zu machen oder ein Testament anzufechten, sollten Sie kein Risiko eingehen und sich unserer Unterstützung bei der Prüfung bedienen.
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