Übertragung des Vermögens und/oder des Unternehmens zu Lebzeiten

Bei der Vermögensnachfolge handelt es sich um die Übertragung eines Teiles des Vermögens oder des gesamten Vermögens auf Personen, die als spätere Erben in Betracht kommen. Häufig wird das Vermögen schon zu Lebzeiten auf die nachfolgende Generation bzw. die nachfolgenden Generationen übertragen, um sicherzustellen, daß das Vermögen tatsächlich in die Hände gelangt, die das spätere Erbe bekommen sollen, oder um Erbschaftsteuern zu sparen.

Bei einer Übertragung schon zu Lebzeiten müssen einige wichtige Aspekte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, daß die von Ihnen gewünschten Folgen eintreten bzw. die nicht gewünschten Folgen nicht eintreten. Unter anderem ist zu berücksichtigen, ob Sie bei einer Übertragung schon zu Lebzeiten (Schenkung) in Ihrem Alter noch ausreichend abgesichert sind, wie ein Zerwürfnis mit der beschenkten Person berücksichtigt werden kann, ob mit der Übertragung spätere Pflichtteilsansprüche reduziert werden sollen, ob Sie mit der Übertragung eine Pflege durch die beschenkte Person erreichen wollen usw..

Um die (teilweise) Übertragung Ihres Vermögens schon zu Ihren Lebzeiten zu regeln, sollten Sie sich unserer Unterstützung bedienen.

Bei der Unternehmensnachfolge handelt es sich um die Bestimmung des Nachfolgers für Ihr Unternehmen, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern. Auch hierbei müssen wichtige Aspekte berücksichtigt werden, da andernfalls die Gefahr besteht, daß Ihr Unternehmen zum Beispiel durch Forderungen des Finanzamtes in finanzielle Schwierigkeiten gerät, die bis zu einer Überforderung des Unternehmens führen können. Viele Unternehmen überleben die Übernahme durch einen Nachfolger nicht, nach Schätzungen überleben sogar 60-70 % der Unternehmen die Unternehmensnachfolge nicht. 

Auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sollten Sie sich unserer Unterstützung bedienen.

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