Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Wie schon auf unserer Startseite erläutert, wird die Verteilung eines Nachlasses ohne ein Testament nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Erfahrungsgemäß ist die Verteilung eines Nachlasses schon unter einigen wenigen Familienmitgliedern schwierig, wenn nicht nur Bargeld, sondern auch ein Haus oder eine Wohnung oder wertvolle Gegenstände (Schmuck, Möbel usw.) verteilt werden müssen.

Sie müssen zur Durchsetzung Ihres Erbanspruches wissen, welchen Anteil Sie an dem Nachlaß erhalten und wie Sie an die Informationen kommen, mit denen Sie den Gegenwert Ihres Anteiles berechnen können.

Wenn zum Beispiel einer der Erben ein vorhandenes Haus nicht verkaufen will, die anderen Erben das Haus aber verkaufen wollen, müssen Sie wissen, ob und wann Sie die aus allen Erben bestehende Erbengemeinschaft auflösen können und wie eine solche Auflösung durchgesetzt wird.

Wenn dann noch eine Ehescheidung/Wiederverheiratung hinzukommt und das Testament Personen berücksichtigt, die nicht zur Familie gehören, werden die Probleme größer: es können viele Personen als Erben in Betracht kommen – die Ehefrau, leibliche Kinder aus beiden Ehen, adoptierte Kinder aus beiden Ehen, bei einem Vorversterben verschiedener Erben auch die Enkel, Eltern usw. – und die Bestimmung und die Verteilung des jeweiligen Erbanteiles wird wesentlich schwieriger.

Sie sollten bei Auftreten von Problemen weder ein Risiko eingehen noch eine zeitliche Verzögerung akzeptieren und sich unserer Unterstützung bedienen.

Bei Bedarf können Sie mich über mein Kontaktformular oder per

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