Erbrechtsprozeß
Bei der Aufteilung eines Nachlasses kommt es sehr häufig zu Streit, wenn
- der Nachlaß nicht gerecht oder nicht nachvollziehbar verteilt wird oder
- Schenkungen kurz vor dem Todesfall erfolgten, die den Nachlaß erheblich reduzieren, oder
- unklar ist, aus welchen Vermögensgegenständen der Nachlaß überhaupt besteht.
Wenn sich die Erben und/oder die enterbten Personen nicht über den Nachlaß einigen können, bleibt nur die gerichtliche Durchsetzung. Hierbei geht es dann zum Beispiel um
- einen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder
- eine Auskunft über den Nachlaß und die Bezifferung des Pflichtteiles oder
- einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses.
Um den richtigen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie aber zunächst wissen, ob Sie Erbe sind oder nur Pflichtteilsberechtigter oder nur Vermächtnisnehmer. Dies ergibt sich normalerweise aus einem Testament, das aber eventuell weder klar noch präzise ist und deshalb ausgelegt werden muß. Eine Auslegung kann zu einer Verbesserung Ihrer Stellung als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer führen.
Abhängig von Ihrer Stellung haben Sie natürlich auch unterschiedliche Ansprüche gegen die anderen Beteiligten. Wissen Sie zum Beispiel, welchen Anspruch Sie als Pflichtteilsberechtigter geltend machen können, wenn Sie keine Kenntnis von den Nachlaßgegenständen haben? Oder ob eine Möglichkeit besteht, auch Schenkungen vor dem Todesfall bei der Berechnung Ihres Anspruches zu berücksichtigen, und in welcher Höhe solche Schenkungen zu berücksichtigen wären?
Wenn sich eine Klage nicht vermeiden läßt, sollten Sie einen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben, der den Ihnen zustehenden Anspruch feststellen kann und durchsetzt bzw. verteidigt. Bei nur wenigen Rechtsgebieten sind die Beteiligten so berührt wie im Erbrecht. Im Erbrechtsprozeß muß Ihr Rechtsanwalt deshalb nicht nur das Erbrecht kennen, sondern auch die Erfahrung haben, den Erbrechtsprozeß so zu führen, daß der Prozeß für Sie gewonnen wird.
Um Ihre Ansprüche zügig und vollständig durchzusetzen, sollten Sie sich unserer Unterstützung bedienen.
Bei Bedarf können Sie mich über mein Kontaktformular oder per
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