Honorar des Rechtsanwaltes/Vollmachten
Das Honorar des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem "Gegenstandswert". Dieser Gegenstandswert ist der Betrag, um den es für Sie bei der Verteilung des Nachlasses geht. Die Höhe des Honorares ist geregelt in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Nach einer Anfrage oder Beauftragung durch Sie werden wir Ihnen eine Vollmacht und eine Erklärung zu dem Gegenstandswert zuschicken. Sobald die Vollmacht und die Erklärung unterschrieben bei uns eingegangen sind, werden wir Ihre Anfrage beantworten bzw. die Bearbeitung des Mandates beginnen.
Bei Bedarf können Sie mich über mein Kontaktformular oder per
Telefon: 030 / 21 28 95 - 0
Telefax: 030 / 21 28 95 - 29 oder
eMail: Rothstein.Holz@t-online.de
erreichen. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

