Erbfolge nach einem Testament
Wenn Sie die Verteilung eines Nachlasses nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vermeiden wollen, weil die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Interessen entspricht, müssen Sie ein Testament machen.
Mit einem Testament können Sie z.B. eine Person als Erben einsetzen und alle Anderen enterben. Nur die pflichtteilsberechtigten Personen erhalten immer einen – wenn auch reduzierten – Anteil an dem Nachlaß. Dieser Anteil ist nur auf Geld gerichtet; einzelne Gegenstände können nicht aus dem Nachlaß verlangt werden.
Für die Wirksamkeit eines Testamentes müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Selbst wenn ein Testament wirksam ist, kann es aber bei einer Verteilung des Erbes zu Problemen oder sogar Streitigkeiten kommen: Testamente, die ohne Hinzuziehen eines Anwaltes oder eines Notars errichtet werden, sind häufig unklar oder unvollständig oder legen etwas anderes als das tatsächlich Gewollte fest.
Dies kann dazu führen, daß ein Testament
- auszulegen ist mit der Folge, daß das Vermögen anders verteilt wird, als Sie dies wollten,
- anfechtbar und damit unwirksam ist oder
- sogar sittenwidrig und damit unwirksam ist oder
- aus anderen Gründen unwirksam ist.
Die Unwirksamkeit eines Testamentes führt dazu, daß – obwohl Sie ein Testament errichteten – das Bürgerliche Gesetzbuch mit der dort festgeschriebenen gesetzlichen Erbfolge gilt.
Mit einem wirksamen Testament kann Ihr Vermögen so verteilt werden, wie Sie sich dies vorstellen. Das gilt nicht nur für ein einzelnes Testament, sondern auch für ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Bei einem solchen gemeinschaftlichen Testament (auch "Berliner Testament" genannt, möglich ist auch ein Erbvertrag) sind aber besondere Voraussetzungen und Folgen zu beachten, da mit einem gemeinschaftlichen Testament eine weitergehende Bindung (über den Tod des zuerst versterbenden Ehegatten hinaus) beabsichtigt ist und ein gemeinschaftliches Testament Auswirkungen auch auf eventuell vorhandene Kinder und Enkel hat.
Wenn ein Testament unklar oder unvollständig oder unwirksam ist, müssen die bei der Verteilung des Erbes auftretenden Probleme oder Streitigkeiten zudem von Anwälten oder Gerichten geklärt und gelöst werden. Die damit verbundenen Kosten und die damit auch verbundene erhebliche Verzögerung einer Verteilung des Erbes können durch eine sorgfältige Formulierung eines Testamentes mit der Unterstützung eines Anwaltes vermieden werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder oder Ihre Eltern vollständig von dem Erbe ausgeschlossen werden. Hierfür sind aber Erklärungen der einzelnen als Erben bzw. Pflichtteilsberechtigte in Betracht kommenden Personen erforderlich.
Wenn Sie sicher sein wollen, daß Ihr letzter Wille wirksam abgefaßt und Ihr Vermögen so verteilt wird, wie Sie dies wollen, sollten Sie kein Risiko eingehen und sich unserer Unterstützung bedienen.
Bei Bedarf können Sie mich über mein Kontaktformular oder per
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