Erbschaftsteuer

Bei einem Todesfall gewährt das Finanzamt Steuerfreibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz. Abhängig von der Formulierung eines Testamentes können

  • alle im Erbschaftsteuergesetz genannten Steuerfreibeträge oder
  • nur einige wenige im Erbschaftsteuergesetz genannte Steuerfreibeträge

geltend gemacht werden. Um für alle Erben den maximalen Steuerfreibetrag geltend machen zu können, ist es erforderlich, daß das Testament schon auf die maximale Ausnutzung der Steuerfreibeträge angelegt wird.

Mit den richtigen Formulierungen in einem Testament können zudem einige der gesetzlich vorgesehenen Steuerfreibeträge bei den verschiedenen Erben zusätzlich ausgenutzt werden. Häufig reicht ein zusätzlicher Halbsatz in dem Testament, um weitere Steuerfreibeträge in 5-stelliger Höhe zu erzielen.

Sie können also schon mit der Formulierung des Testamentes erheblichen Einfluß auf die Steuerfreibeträge und damit auf die zu zahlende (oder dann nicht zu zahlende) Erbschaftsteuer nehmen.

Sie als Erbe sollten aber auch alle in dem Erbschaftsteuergesetz genannten Steuerfreibeträge geltend machen. Da die Steuerfreibeträge an unterschiedlichen Stellen in dem Erbschaftsteuergesetz zu finden sind, werden häufig einzelne oder sogar mehrere Steuerfreibeträge übersehen mit der Folge, daß das Finanzamt mehr erhält als dem Finanzamt tatsächlich zusteht.

Die an das Finanzamt zu zahlende Erbschaftsteuer kann aber auch schon weit vor dem Erbfall beeinflußt werden: abhängig von der Größe Ihres Vermögens können Schenkungen schon zu Ihren Lebzeiten sinnvoll sein, da das Finanzamt zwar auch eine Schenkungsteuer erheben kann, es aber auch für Schenkungen Steuerfreibeträge gibt. Diese Steuerfreibeträge können mehrfach ausgeschöpft werden. Die Schenkungen müssen nur zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Höhe erfolgen.

Sie können also mit einer richtigen Formulierung im Testament und Schenkungen Einfluß auf die Erbschaftsteuer nehmen und diese erheblich reduzieren, wenn nicht sogar bis auf Null reduzieren.

Sie sollten gerade bei der Erbschaftsteuer kein Risiko eingehen und sich unserer Unterstützung bedienen.

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